Zivilstandesurkunden - Mitteilung (Liechtenstein)
Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1922,
Artikel 3
10.11.1921
Im Jänner und Juli jedes Jahres werden die erwähnten Zivilstandesurkunden, welche im Laufe des vorangegangenen Halbjahres ausgeliefert wurden, zwischen den beiderseitigen Regierungen im diplomatischen Wege ausgetauscht werden.