Zehnter Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph 2
24.05.2003
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten und zweiten Nachtrages des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
28.09.2017
20002710
NOR40040872