Konkordat (Heiliger Stuhl)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 1934,
Vertrag – Heiliger Stuhl
Artikel 23
01.05.1934
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Artikel römisch 23 . Dieses Konkordates, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Konkordat unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Urschrift.
In der Vatikanstadt, am 5. Juni 1933.
26.05.2020
10009196
NOR40040785