Kurztitel

Konkordat (Heiliger Stuhl)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 1934,

Typ

Vertrag – Heiliger Stuhl

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 21

Inkrafttretensdatum

01.05.1934

Index

79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften

Text

Artikel römisch 21 . Der Gebrauch des kirchlichen oder Ordensgewandes seitens Laien oder seitens Geistlicher und Ordenspersonen, denen er von der zuständigen Kirchenbehörde durch endgültige Anordnung verboten worden ist, die zu diesem Zwecke zuständigen staatlichen Behörde amtlich bekanntzugeben sein wird, ist unter den gleichen Sanktionen und Strafen verboten, mit welchen der Mißbrauch der militärischen Uniform verboten und bestraft wird.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020

Gesetzesnummer

10009196

Dokumentnummer

NOR40040783