Konkordat (Heiliger Stuhl)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 1934,
Vertrag – Heiliger Stuhl
Artikel 8, Paragraph 4
01.05.1934
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Die Militärkapläne haben hinsichtlich des Bundesheeres den Wirkungskreis von Pfarrern. Sie üben das heilige Amt unter der Jurisdiktion des Militärvikars aus.
Der Militärvikar wird die Jurisdiktion auch über das geistliche Personal männlichen und weiblichen Geschlechtes an den Militärspitälern ausüben, falls es zur Errichtung solcher Spitäler kommen wird.
26.05.2020
10009196
NOR40040754