Kurztitel

Konkordat (Heiliger Stuhl)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 1934,

Typ

Vertrag – Heiliger Stuhl

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5, Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.05.1934

Index

79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften

Text

Paragraph 4,

Sollte einer der genannten Lehrer in der Folge seitens der zuständigen kirchlichen Behörde der obersten staatlichen Unterrichtsverwaltung als für die Lehrtätigkeit nicht mehr geeignet bezeichnet werden, wird er von der Ausübung der betreffenden Lehrtätigkeit enthoben.

Im Falle einer solchen Enthebung wird alsbald auf andere Weise für einen entsprechenden Ersatz im Sinne des im Paragraph 3, geregelten Vorganges gesorgt werden.

Katholische Religionslehrer an anderen Lehranstalten, welchen die missio canonica entzogen wird, müssen von der Erteilung des Religionsunterrichtes entfernt werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020

Gesetzesnummer

10009196

Dokumentnummer

NOR40040741