Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993
Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2003,
Paragraph eins
03.08.2003
26.04.2005
Paragraph eins, (1) Diese Verordnung ist auf alle verpackten Waren gemäß den Paragraphen 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) - ausgenommen Waren, die dem Weingesetz 1985 in der geltenden Fassung unterliegen -, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen.