Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Selbstverwaltung und Praxismanagement)“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 213 aus 2003,
Paragraph eins
01.05.2003
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Selbstverwaltung und Praxismanagement“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Selbstverwaltung und Praxismanagement)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.