Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1955,
Artikel 3
26.11.1955
Beide Staaten verpflichten sich, in allen Abgabensachen, im Ermittlungs-, Feststellungs- und Rechtsmittelverfahren, im Sicherungs- und Vollstreckungsverfahren sowie im Verwaltungsstrafverfahren einander auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Rechtshilfe zu leisten.