Kurztitel

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25 d

Inkrafttretensdatum

16.10.2002

Außerkrafttretensdatum

31.03.2005

Text

Kennzeichentafeln

Paragraph 25 d,

  1. Absatz eins,Die Abmessungen, die technische Beschaffenheit, die optische Gestaltung, die Rückstrahlwerte und die anzuwendenden Prüfmethoden sowie das Entgelt für die einzelnen Typen von Kennzeichentafeln bestimmen sich nach Anlage 5e.
  2. Absatz 2,Als mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden im Sinne des Paragraph 49, Absatz 7, KFG 1967 gilt auch eine Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter, mit dem jedenfalls der Beanspruchung im normalen Fahrbetrieb entsprochen wird.