Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Russische Föderation)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2003,
Vertrag – Russische Föderation
Artikel 16
30.12.2002
39/03 Doppelbesteuerung
Ist von 6.12.2023 bis auf weiteres als suspendiert anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2023,).
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
Aufsichtsratsvergütung, Aufsichtsrat
13.12.2023
20002582
NOR40039590