Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Estland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2003,
Vertrag – Estland
Artikel 2
12.11.2002
39/03 Doppelbesteuerung
20.12.2021
20002580
NOR40039543