Kurztitel

Sperrgebiet Marwiesen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 150 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2003

Text

Paragraph 2,

Die Erklärung zum Sperrgebiet gilt nur während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieses Gebietes bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieses Gebietes erfordern.