Zeugnisse über
- Litera aden erfolgreichen Besuch des in Paragraph 5, festgelegten Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung und
- Litera bdie bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß Paragraph 3 und Paragraph 4, Absatz 2, absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden und
- Litera ceine fachliche Tätigkeit gemäß Paragraph 2, im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gemäß Paragraph 4, Absatz 3, oder