Unternehmensberatungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph 2
29.01.2003
50/01 Gewerbeordnung
Befähigungsnachweis für die auf den Personenkreis der Führungskräfte
eingeschränkte Arbeitsvermittlung
Die Befähigung zur Ausübung des Nebenrechtes der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung ist durch das Zeugnis über die hierfür vorgesehene erfolgreich abgelegte zusätzliche Befähigungsprüfung nachzuweisen.
06.05.2026
20002509
NOR40039051