Zeugnisse über
- Litera aden erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschul-Studienganges, dessen schwerpunktmäßige Ausbildung im Medienbereich liegt und
- Litera beine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (Paragraph 18, Absatz 3, GewO 1994) oder
Drucker und Druckformenhersteller-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph eins
29.01.2003
21.11.2008
50/01 Gewerbeordnung
Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des unbeschränkten Gewerbes der Drucker und Druckformenhersteller (Paragraph 94, Ziffer 15, GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
05.05.2026
20002432
NOR40038610