Absatz eins,Wird eine Enderledigung mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung hergestellt und werden die Kosten automatisch berechnet, muss in der gekürzten Urschrift der Betrag der bestimmten Kosten nicht errechnet werden.
ADV-Form Verordnung 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 510 aus 2002,
Paragraph 6
01.01.2003