Für Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist Anlage A;
ADV-Form Verordnung 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 510 aus 2002,
Paragraph eins
01.01.2003
31.10.2003
Formblätter
Paragraph eins, (1) Bei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben (umgestellte Gerichte), sind in den folgenden Fällen die in den Anlagen wiedergegebenen Formblätter zu verwenden: