Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 15
12.06.1958
39/04 Zollabkommen
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen teilt den in Artikel römisch neun Absatz 1 bezeichneten Staaten, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und der Internationalen Handelsorganisation (vorläufig deren interimistischen Kommission) die Hinterlegung aller in den Artikeln römisch neun und römisch zehn angeführten Ratifikations- oder Beitrittsurkunden sowie die in den Artikeln römisch dreizehn und römisch vierzehn vorgesehenen Erklärungen und Kündigungen mit.
Ratifikationsurkunde
25.04.2025
10003891
NOR40038195