Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

12.06.1958

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel römisch fünfzehn

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen teilt den in Artikel römisch neun Absatz 1 bezeichneten Staaten, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und der Internationalen Handelsorganisation (vorläufig deren interimistischen Kommission) die Hinterlegung aller in den Artikeln römisch neun und römisch zehn angeführten Ratifikations- oder Beitrittsurkunden sowie die in den Artikeln römisch dreizehn und römisch vierzehn vorgesehenen Erklärungen und Kündigungen mit.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003891

Dokumentnummer

NOR40038195