Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 10
12.06.1958
39/04 Zollabkommen
Die in Artikel römisch neun Absatz 1 bezeichneten Staaten können diesem Abkommen vom 22. November 1950 an beitreten. Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer formellen Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
25.04.2025
10003891
NOR40038190