Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

12.06.1958

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel römisch neun

Ziffer eins Dieses Abkommen, dessen englischer und französischer Text in gleicher Weise authentisch ist, trägt das Datum des heutigen Tages und steht allen Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie allen Nichtmitgliedstaaten, die vom Exekutivrat der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur eingeladen worden sind, zur Unterzeichnung offen.

Ziffer 2 Das Abkommen bedarf der Ratifikation durch die Signatarstaaten entsprechend ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen.

Ziffer 3 Die Ratifikationsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003891

Dokumentnummer

NOR40038189