Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

12.06.1958

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel römisch acht

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Vertragsstaaten über den erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakter eines eingeführten Gegenstandes können die beteiligten Parteien im gemeinsamen Einvernehmen vom Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ein Gutachten verlangen.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003891

Dokumentnummer

NOR40038188