Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
12.06.1958
39/04 Zollabkommen
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Vertragsstaaten über den erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakter eines eingeführten Gegenstandes können die beteiligten Parteien im gemeinsamen Einvernehmen vom Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ein Gutachten verlangen.
25.04.2025
10003891
NOR40038188