Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 6
12.06.1958
39/04 Zollabkommen
Durch dieses Abkommen werden die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates oder irgendwelche von ihm angenommene internationale Verträge, Abkommen, Vereinbarungen oder Erklärungen, betreffend den Schutz des Urheberrechtes oder des gewerblichen Eigentums, einschließlich der Patente und Handelsmarken, weder berührt noch geändert.
25.04.2025
10003891
NOR40038186