Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

12.06.1958

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel römisch sechs

Durch dieses Abkommen werden die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates oder irgendwelche von ihm angenommene internationale Verträge, Abkommen, Vereinbarungen oder Erklärungen, betreffend den Schutz des Urheberrechtes oder des gewerblichen Eigentums, einschließlich der Patente und Handelsmarken, weder berührt noch geändert.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003891

Dokumentnummer

NOR40038186