Kurztitel

Sperrgebiet Obere Fellach

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Text

Paragraph 2,

Die Erklärung zum Sperrgebiet betreffend den Sprengübungsplatz (Teilgebiet römisch zwei) westlich des Kasernengeländes gilt nur während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieses Gebietes bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieses Gebietes erfordern.