Sperrgebiet Obere Fellach
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2002,
Paragraph 2
01.01.2003
Die Erklärung zum Sperrgebiet betreffend den Sprengübungsplatz (Teilgebiet römisch zwei) westlich des Kasernengeländes gilt nur während der Zeiträume solcher militärischer Übungen, die eine Gefährdung dieses Gebietes bewirken oder die zur Erreichung eines Übungszieles eine ausschließlich militärische Nutzung dieses Gebietes erfordern.