Kurztitel

Sperrgebiet Obere Fellach

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Bestimmte Gebiete im Bereich des Garnisonsübungsplatzes Obere Fellach werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Villach.
  2. Absatz 2,Die Grenzen dieses aus den Teilgebieten römisch eins und römisch zwei bestehenden Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.