Absatz eins,Bestimmte Gebiete im Bereich des Garnisonsübungsplatzes Obere Fellach werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Villach.
Sperrgebiet Obere Fellach
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2002,
Paragraph eins
01.01.2003