Absatz eins,Zur Entscheidung über Pflichtverletzungen von Soldaten sind zuständig
- Ziffer einsin erster Instanz
- Litera ader Einheitskommandant für die Verhängung von Verweis oder Geldbuße oder Ausgangsverbot bis zu sieben Tagen,
- Litera bder Disziplinarvorgesetzte für alle Strafen und
- Ziffer 2in zweiter Instanz
- Litera ader Disziplinarvorgesetzte oder,
- Litera bsofern dieses Organ in erster Instanz entschieden hat, dessen nächsthöherer Vorgesetzter.