Absatz eins,Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung verboten.
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2002,
Paragraph 32
01.04.2003