Absatz eins,Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von
- Ziffer einsklassischer Massage,
- Ziffer 2Packungsanwendungen,
- Ziffer 3Thermotherapie,
- Ziffer 4Ultraschalltherapie und
- Ziffer 5Spezialmassagen
zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes.