Kurztitel

Systemverordnung 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.12.2002

Text

Sicherheitseinstufung

Paragraph eins,

Der Betreiber hat bei der Sicherheitseinstufung gemäß Paragraph 6, GTG die im Anhang römisch eins Teil A angeführten Kriterien unter Anwendung der im Anhang römisch eins Teil B angeführten Vorgehensweise zu beachten. Die Sicherheitseinstufung ist schriftlich festzuhalten und zu begründen (Paragraph 6, Absatz 8, GTG). Diese Sicherheitseinstufung bestimmt die Einschließungsstufe in den Tabellen des Anhangs römisch zwei.