Absatz eins,Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre uneingeschränkte Zustimmung, eine Streitigkeit gemäß diesem Teil einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen.
Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 229 aus 2002,
Artikel 13
20.10.2002