Zusammenarbeit bei der Vorhersage, Verhütung und Milderung von Natur- und Technologischen Katastrophen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2002,
Vertrag - Multilateral
Artikel 6,
01.08.1994
89/03 Gesundheit
Dieses Abkommen berührt nicht bilaterale Zivilschutz- und Katastrophenhilfeabkommen und wird in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen auf diesem Gebiete vollzogen.
Zivilschutzhilfeabkommen
04.01.2018
20002259
NOR40036380