Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Mengen an gefährlichen Stoffen und Verunreinigungen, die in Altölen nicht überschritten werden dürfen, die Verfahren für deren Ermittlung sowie die in Motorölen nicht zugelassenen Zusätze.
(Absatz 2, tritt mit Ablauf des 27. 12. 2005 außer Kraft)