Kurztitel

Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.10.2002

Text

Paragraph eins,

Dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) wird zum Zwecke der Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich, insbesondere für den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat, aus Bundesmitteln im Jahre 2002 ein einmaliger Betrag von 4 Millionen Euro überwiesen. Voraussetzung ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des VLÖ, die Bedingungen gemäß Paragraphen 2 bis 4 zu erfüllen.