Kurztitel

Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 348 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2002

Text

Einstufung der Unterrichtsgegenstände an den Höheren Bundeslehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft

Paragraph eins,

Die nachstehend entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2002, genannten verpflichtend vorgesehenen Unterrichtsgegenstände werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:

Pflichtgegenstände

Lehrverpflichtungsgruppe

Angewandte Informatik

römisch eins

Kreatives Gestalten

römisch vier a

Psychologie und Philosophie

römisch eins

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

römisch eins

Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung

römisch vier

Haushaltsmanagement

römisch drei

Qualitätsmanagement

römisch eins

Ländliche Entwicklung und regionales Management

römisch drei