Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (sachlicher Anwendungsbereich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2002,
Artikel eins
28.09.2002
Parkgebühren und vergleichbare Abgaben (insbesondere Kurzparkzonengebühr, Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe, Abgabe für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Parkometerabgabe), die nach landesgesetzlich geregelten Vorschriften erhoben werden, sind keine Abgaben steuerrechtlichen Charakters im Sinne des Absatzes 1 des Schlussprotokolls zu Artikel 1.