Kurztitel

Rechtsschutz, Rechtshilfe in Abgabensachen (sachlicher Anwendungsbereich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

28.09.2002

Text

Parkgebühren und vergleichbare Abgaben (insbesondere Kurzparkzonengebühr, Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe, Abgabe für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Parkometerabgabe), die nach landesgesetzlich geregelten Vorschriften erhoben werden, sind keine Abgaben steuerrechtlichen Charakters im Sinne des Absatzes 1 des Schlussprotokolls zu Artikel 1.