Absatz einsSchiedsurteile sind für die Streitparteien endgültig und bindend und können folgende Arten von Rechtsschutz einzeln oder in Kombination gewähren:
- Litera aEntschädigung in Geld, einschließlich Zinsen von dem Zeitpunkt, zu dem der Verlust oder Schaden auftrat, bis zum Zeitpunkt der Zahlung;
- Litera bin geeigneten Fällen Rückerstattung in Form von Sachleistungen, vorausgesetzt, dass die Vertragspartei stattdessen Entschädigung in Geld leisten kann, wenn eine Rückerstattung nicht durchführbar ist, sowie
- Litera cmit Zustimmung der Streitparteien Rechtsschutz in jeder anderen Form.
Ein Schiedsgericht kann auch die Kosten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Schiedsregeln auferlegen.