Absatz eins,Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monates in Kraft, der auf den Monat seiner Unterzeichnung folgt.
Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2002,
Artikel 12
01.08.2002
GESCHEHEN zu Wien am 29. Mai 2002 in zwei Urschriften jeweils in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.