Kurztitel

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.08.2002

Text

Artikel 10

Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.