Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlussstelle Mils im Bereich der Gemeinden Imst und Mils bei Imst
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 330 aus 2002,
römisch fünf
Artikel eins
07.09.2002
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlussstelle Mils der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Imst und Mils bei Imst wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen AB-km 135,26 und AB-km 135,82 der A 12 Inntal Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der B 171 Tiroler Straße bzw. mit einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Imst und Mils bei Imst aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 00/142 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 318512/49-III/6/02 vom 8. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
23.02.2026
20002187
NOR40035784