Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 14 Rheintal Autobahn – Halbanschlussstelle Lauterach-Wolfurt im Bereich der Marktgemeinde Wolfurt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2002,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

07.09.2002

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Halbanschlussstelle Lauterach-Wolfurt der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Wolfurt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Halbanschlussstelle liegt zwischen AB-km 9,609 und AB-km 9,643 der A 14 Rheintal Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 3 (Achstraße) her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Wolfurt aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. BS-0024/17.1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 319514/35-III/6/02 vom 8. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026

Gesetzesnummer

20002186

Dokumentnummer

NOR40035783