Bestimmung des Straßenverlaufes der A 14 Rheintal Autobahn – Halbanschlussstelle Lauterach-Wolfurt im Bereich der Marktgemeinde Wolfurt
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2002,
römisch fünf
Artikel eins
07.09.2002
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Halbanschlussstelle Lauterach-Wolfurt der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Wolfurt wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Halbanschlussstelle liegt zwischen AB-km 9,609 und AB-km 9,643 der A 14 Rheintal Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 3 (Achstraße) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Wolfurt aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. BS-0024/17.1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 319514/35-III/6/02 vom 8. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
24.02.2026
20002186
NOR40035783