Kurztitel

Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.08.2002

Text

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut.

Die gleichartige Tätigkeit, die die Bundesrechenzentrum GmbH auf vertraglicher Grundlage für Körperschaften öffentlichen Rechts erbringt, wird dadurch nicht berührt.