Nachschulungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 357 aus 2002,
Paragraph 11
01.10.2002
30.09.2004
Kosten der Nachschulungen
§ 11. Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt
pro Teilnehmer
1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit ............ 35 Euro
2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro.
In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise”). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.