Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,
Paragraph 55
10.08.2002
14.06.2012
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! ab Gehaltsstufe ! !
Verwendungsgruppe ! (§ 55 Abs. 1 ! Planstelle ! Amtstitel
und Schulart ! des Gehalts- ! !
! gesetzes 1956) ! !
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L 2a 1, L 2b 1 ! - ! Lehrer ! Volksschul-
Volksschulen ! ! ! lehrer
! 10 ! ! Volksschul-
! ! ! oberlehrer
!---------------------------------------------
! - ! Leiter ! Volksschul-
! ! ! direktor
---------------------------------------------------------------------
L 2a 2 ! - ! Lehrer ! Hauptschul-
Hauptschulen ! ! ! lehrer
! 10 ! ! Hauptschul-
! ! ! oberlehrer
!---------------------------------------------
! - ! Leiter ! Hauptschul-
! ! ! direktor
---------------------------------------------------------------------
L 2a 2 ! - ! Lehrer ! Sonderschul-
Sonderschulen (ein- ! ! ! lehrer
schließlich Blindenin- ! 10 ! ! Sonderschul-
stitute und Institut ! ! ! oberlehrer
für Gehörlosenbildung) !---------------------------------------------
! - ! Leiter von ! Sonderschul-
! ! als selb- ! direktor
! ! ständige !
! ! Schulen ge-!
! ! führten !
! ! Sonder- !
! ! schulen !
---------------------------------------------------------------------
L 2a 2 ! - ! Lehrer ! Lehrer der
Polytechnische ! ! ! Polytechni-
Schulen ! ! ! schen
! ! ! Schule
! 10 ! ! Oberlehrer
! ! ! der Poly-
! ! ! technischen
! ! ! Schule
!---------------------------------------------
! - ! Leiter von ! Direktor der
! ! als selb- ! Polytechni-
! ! ständige ! schen
! ! Schulen ge-! Schule
! ! führten !
! ! Polytechni-!
! ! schen !
! ! Schulen !
---------------------------------------------------------------------
L 2a 2, L 2a 1 ! - ! Lehrer ! Berufsschul-
Berufsschulen ! ! ! lehrer
! 10 ! ! Berufsschul-
! ! ! oberlehrer
!---------------------------------------------
! - ! Leiter ! Berufsschul-
! ! ! direktor
---------------------------------------------------------------------
L 2a 2, L 2a 1, ! - ! Lehrer für ! Lehrer mit
L 2b 1, L 3 ! ! den betref-! einem das
Lehrer für einzelne ! ! fenden Un- ! Unterrichts-
Unterrichtsgegen- ! ! terrichts- ! fach bezeich-
stände an Volksschulen,! ! gegenstand ! nenden Zu-
Hauptschulen, Sonder- ! ! ! satz: zB Re-
schulen (einschließlich! ! ! ligions-
Blindeninstituten und ! ! ! lehrer,
Institut für Gehörlo- ! ! ! Sprachlehrer,
senbildung), Polytech- ! ! ! Lehrer für
nischen Schulen, ! ! ! Leibesübun-
Berufsschulen ! ! ! gen, Lehrer
! ! ! für Musiker-
! ! ! ziehung,
! ! ! Lehrer für
! ! ! Werker-
! ! ! ziehung
! 10 ! ! Oberlehrer
! ! ! mit demselben
! ! ! Zusatz: zB
! ! ! Religions-
! ! ! oberlehrer,
! ! ! Sprachober-
! ! ! lehrer,
! ! ! Oberlehrer
! ! ! für Leibes-
! ! ! übungen,
! ! ! Oberlehrer
! ! ! für Musiker-
! ! ! ziehung,
! ! ! Oberlehrer
! ! ! für Werker-
! ! ! ziehung
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L 1 ! - ! Lehrer ! Professor d.
Blindeninstitute und ! ! ! (unter Hinzu-
Institute für ! ! ! fügung der
Gehörlosenbildung in ! ! ! Bezeichnung
Graz und in Linz ! ! ! der Schule)
! ! !
! ! Leiter ! Direktor d.
! ! ! (unter Hinzu-
! ! ! fügung der
! ! ! Bezeichnung
! ! ! der Schule)
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Landeslehrerinnen führen diese Amtstitel in der weiblichen Form.