Absatz einsLizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, dürfen, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur im anderen Staat besteuert werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,
Artikel 12,
18.08.2002