Kurztitel

Pensionsgesetz 1965

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50

Inkrafttretensdatum

01.01.2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Text

Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte des Ruhestandes

Paragraph 50,

Dem ehemaligen Beamten des Ruhestandes, dessen Anspruch auf Ruhegenuß infolge gerichtlicher oder disziplinärer Verurteilung erloschen ist, gebührt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag in der Höhe von 75 vH des Ruhegenusses, auf die der ehemalige Beamte Anspruch hätte, wenn er nicht verurteilt worden wäre.