Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.09.2002

Text

Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas römisch zwei

Paragraph 13,

Die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 333, geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas römisch zwei.

Hiebei entsprechen
der Verwendungsgruppe P 1 die Entlohnungsgruppe p 1,
der Verwendungsgruppe P 2 die Entlohnungsgruppe p 2,
der Verwendungsgruppe P 3 die Entlohnungsgruppe p 3,
der Verwendungsgruppe P 4 die Entlohnungsgruppe p 4,
der Verwendungsgruppe P 5 die Entlohnungsgruppe p 5.