Absatz eins,Ein Rezept verliert seine Gültigkeit, wenn die erste Abgabe nicht spätestens einen Monat nach dem auf ihm angegebenen Ausstellungsdatum erfolgt, jedenfalls aber sechs Monate nach dem Ausstellungsdatum.
Rezeptpflichtgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2002,
BG
Paragraph 4
01.09.2002
20.08.2003
RezeptPG
82/04 Apotheken, Arzneimittel
03.01.2024
10010351
NOR40034569