Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2002,
BG
Paragraph 11
01.10.2002
IStGH-ZG
25/01 Strafprozess
Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs und alle zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit deren Offenlegung nicht für die Erledigung des Ersuchens erforderlich ist.
27.03.2020
20002154
NOR40034527