- Ziffer einsfür Zigaretten 42% des Kleinverkaufspreises (Paragraph 5,) und einen auf zwei Kommastellen aufgerundeten Betrag je 1 000 Stück in Höhe von 15% des Kleinverkaufspreises der Zigaretten der meistverkauften Preisklasse nach Absatz 3,;
- Ziffer 2für Zigarren und Zigarillos 13% des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 32,7 Euro je 1 000 Stück;
- Ziffer 3für Feinschnitt 47% des Kleinverkaufspreises;
- Ziffer 4für anderen Rauchtabak 34% des Kleinverkaufspreises.