Kurztitel

Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8 c,

Inkrafttretensdatum

01.08.2002

Abkürzung

BäckAG 1996

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Text

Versetzung

Paragraph 8 c,

Der/die Nachtarbeitnehmer/in hat auf Verlangen Anspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber/in auf Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten, wenn

  1. Ziffer eins
    die weitere Verrichtung von Nachtarbeit die Gesundheit nachweislich gefährdet, oder
  2. Ziffer 2
    die Bedachtnahme auf unbedingt notwendige Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren dies erfordert, für die Dauer dieser Betreuungspflichten.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2017

Gesetzesnummer

10009018

Dokumentnummer

NOR40034246